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Bewilligung gesteigerten Gemeindegebrauch von Gemeindenstrassen

Damit auf Ihr Gesuch um Allmendbenutzung eingegangen wird, müssen zwingend folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
  • ein Situationsplan mit sämtlichen Angaben zu der beanspruchten Fläche

Verlängerungen von Allmendbenutzung sind nach vorgängiger Absprache möglich, müssen jedoch vor Ablauf der gültigen Bewilligung beantragt werden.

Entsprechende Gesuche sind schriftlich an den Gemeinderat Seltisberg, Liestalerstrasse 4, 4411 Seltisberg oder an gemeinde@seltisberg.ch einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass durch Installationen oder dergleichen belegte Strassenareal gem. der eidg. Verordnung über die Strassensignalisation und nach den SNV/VSS Normen abzuschranken, zu signalisieren und elektronisch zu beleuchten ist. Bei Abschrankungen dürfen keine Eisenpfähle in den Strassen- oder Trottoirbelag eingeschlagen werden, sondern es sind Sockel zu verwenden.

Der Strassenverkehr darf weder wesentlich behindert noch unterbrochen werden. Der Verkehr ist mindestens einstreifig aufrecht zu erhalten.

Die Kosten werden gem. Gebührenordnung verrechnet.

 

Weitere Informationen sind im beiligenden Gesuch zu entnehmen. Bei Fragen steht Ihnen die Verwaltung gerne unter 061 911 99 11 oder gemeinde@seltisberg.ch zur Verfügung.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon061 911 99 11
E-Mailgemeinde@seltisberg.ch

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