Die Kinder- und Jugendzahnpflege bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Zähne der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität.
Dienstleistungen
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18. Geburtstag
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Zahnarztwahl
Für die Behandlung besteht die freie Wahl unter den im Kanton niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Für die Behandlung durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten benötigt es eine separate Bewilligung. Diese Bewilligung/Gesuch können Sie unter dem folgenden Link https://www.baselland.ch abrufen und bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Gesuche werden von der Kantonszahnärztin/dem Kantonszahnarzt beurteilt.
Rechnungsstellung
Die Zahnarztpraxen fakturieren die subventionsberechtigten Leistungen an die Einwohnergemeinde, welche die Rechnungen direkt bezahlt. Die Gemeinde stellt dann die Rechnung an die Eltern aus. Je nach steuerbarem Einkommen und Anzahl Kinder der Familie, wird dabei ein Sozialbeitrag abgezogen.
Beitrittserklärung
Der Beitritt ist freiwillig und erfolgt im Kindergarten oder spätestens im 1. Schuljahr. Ein späterer Beitritt (ab 2. Schuljahr) ist nur mit einem gesunden und/oder kariessanierten Gebiss möglich. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (= Volljährigkeit) erfolgt der Austritt aus der Kinder- und Jugendzahnpflege und aktiven Behandlungen werden nicht mehr subventioniert. Beiträge werden nur noch für das Entfernen von Apparaten, für Nachkontrollen und für Retentionsgeräte ausgerichtet, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
Die Beitrittserklärung erhalten Sie vor dem Kindergarteneintritt. Zuzüge bzw. Übertritte von einer anderen Gemeinde sind mit der Beitrittserklärung zu melden.