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Entsorgung

Abfallgebühren

Die Preise für die einzelnen Kehrichtvignetten, Containermarken sowie die Grundgebühr für die Entsorgung pro Haushalt, werden jährlich durch die Gemeindeversammlung gutgeheissen.

Hauskehricht

1 Marke Kehrichtvignette gelb (60 Liter)CHF 4.00 inkl. MWST

1 Bogen à 10 Marken Kehrichtvignetten rot (35 Liter)CHF 25.00 inkl. MWST
1 Bogen à 10 Marken Kehrichtvignetten gelb  (60 Liter)CHF 40.00 inkl. MWST

1 Bogen à 10 Marken Containervignetten (600 Liter)CHF 350.00 inkl. MWST
1 Bogen à 10 Marken Containervignetten (800 Liter)CHF 400.00 inkl. MWST


Grundgebühr

Grundgebühr Entsorgung pro Haushalt und JahrCHF 85.00 inkl. MWST


Kunststoffsammelsäcke

1 Rolle à 10 KunststoffsammelsäckeCHF 25.50 inkl. MWST
Abfallkalender

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Entsorgungsarten, sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender entnehmen, welchen wir jeweils anfangs Jahr sämtlichen Haushalten zustellen.

Bei Fragen zur Entsorgung steht Ihnen die Abteilung Werkhof gerne zur Verfügung.

Abfallreglement
Downloads
Entsorgungsplatz

Für folgende Entsorgungsarten, welche nicht in den Kehricht gehören, steht unseren Einwohnerinnen und Einwohner der Entsorgungsplatz unterhalb des Sportplatzes zur Verfügung:

  • Altglas
  • Altmetall
  • Altöl
  • Aluminium
  • Kunststoffsammelsäcke (Plastikabfall)
  • PET-Getränkeflaschen
  • Tierkadaver
  • Textilien (Kleider/Schuhe)
  • Weiss-/Stahlblech
     

Standort

Hinter der Mehrzweckhalle, Liestalerstrasse 5, 4411 Seltisberg

Standort Entsorgungsplatz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Öffnungszeiten des Entsorgungsplatzes

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 20:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Sonn-/ und Feiertage geschlossen  

 

Grüngut

Das Grüngut wird an den im Abfallkalender genannten Terminen von der Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG abgeführt.
Die Grüncontainer und Bündel müssen bis 07.00 Uhr des Abfuhrtags gut sichtbar am Strassenrand bereitgestellt werden.

Kosten

Diese Dienstleistungen sind in der jährlichen Kehrichtgrundgebühr pro Haushalt enthalten.

Kompostierung

Seit 2022 wird die Kompostierung unseres Grüngutes durch die Familie Dürr auf dem Erlihof in Ziefen vorgenommen. 95% des dort entstehenden Kompostes wird in der regionalen Landwirtschaft verteilt und so als Bodenverbesserer der Natur zurückgegeben. Durch den tiefen Fremdstoffanteil erfüllt der Kompost die strengen Anforderungen für den Biolandbau.

Der Homepage https://www.duerr-ziefen.ch/kompostierung können Sie die Öffnungszeiten der Kompostierung sowie die Preise für eine allfällige Selbstanlieferung von Grüngut oder den Bezug von Komposterde entnehmen.

Hauskehricht

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird wöchentlich, jeden Freitag, durch die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG abgeführt.
Die mit den Gebührenmarken/Abfallmarken versehenen Abfallsäcke sowie Container sind jeweils bis 07.00 Uhr bereit zu stellen.

Sollte Ihr Hauskehricht nicht abgeholt worden sein, melden Sie dies bitte direkt der Firma Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG.

Verkaufsstellen

Kontakt Gemeindeverwaltung Seltisberg Ziegler Brot AG
  Liestalerstrasse 4 Hauptstrasse 16
  4411 Seltisberg 4411 Seltisberg
Telefon-Nr. 061 911 99 11 061 911 00 08
Kunststoffsammelsäcke

Die Kunststoff/Plastik-Abfälle können mit den offiziellen gebührenpflichtigen Sammelsäcken beim Entsorgungsplatz entsorgt werden.

Warum macht Kunststoff sammeln Sinn?

In der Schweiz werden rund 80% der Kunststoffe mit dem Kehricht verbrannt. Das kostet Abfallgebühren und produziert umweltschädliches CO₂.

Deshalb: Kunststoff sammeln macht Sinn – und wird zum Gewinn fürs Haushaltbudget und für die Umwelt.

Mehr erfahren Sie unter www.sammelsack.ch.

Was gehört in den Sammelsack?

  • grundsätzlich alle Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
  • Folien aller Art: Tragetaschen, Kassensäckli, Zeitschriften-, Sixpack-, Schrumpf-und Stretchfolien
  • Plastikflaschen aller Art: Milch, Öl, Essig, Getränke, Shampoo, Wasch-/Reinigungsmittel, Weichspüler
  • Tiefziehschalen: Eier- und Guetzliverpackungen, Früchte-, Obst- und Fleischschalen
  • Bei Kombinationen von Kunststoff mit Papier, bei Alu oder Glas die einzelnen Bestandteile möglichst getrennt entsorgen, z.B. bei Joghurtbecher Kartonumhüllung und Alu-Deckel entfernen
  • Eimer, Kessel, Becken, Blumentöpfe, Transport-und Frischhalteboxen, Kosmetikdosen, Tuben, Duschmittel, Seifenspender, Nachfüllbeutel.
  • Getränkeverbundkartons wie Tetrapacks usw.
  • Verbundmaterialien wie Aufschnitt- Käseverpackungen usw.

Was gehört weiterhin in den Kehrichtsack?

Einweggeschirr, Tablettenblister, Zahnbürsten, Kaffeepads, Teebeutel, Füllmaterial für Pakete (Verpackungschips), Gegenstände aus Gummi, Veloschläuche, Schlauchboote, aufblasbare Planschbecken, Filmkassetten, Fotos, Zigarettenstummel, Spielzeuge, Gartenschläuche, stark verschmutzte Verpackungen von Grillwaren mit Marinade, Verpackungen mit Restinhalten.

Was tun mit PET?

Aus PET werden nicht nur Getränkeflaschen hergestellt, sondern auch diverse Behälter, Lebensmittelverpackungen, Flaschen für Shampoo und Essig. Die PET-Hohlkörper im Sammelsack werden beim Sortieren getrennt und gelangen dann zurück in den PET-Kreislauf. Da bereits auf jeder gekauften PET- Getränkeflasche eine vorgezogene Recyclinggebühr vom Konsumenten bezahlt wird, können diese Flaschen gratis an den Verkaufsstellen abgegeben werden.

Verkaufsstellen

Kontakt Gemeindeverwaltung Seltisberg EZB Entsorgungszentrum Bubendorf Ziegler Brot AG
  Liestalerstrasse 4 Weiherstrasse 12 Hauptstrasse 16
  4411 Seltisberg 4416 Bubendorf 4411 Seltisberg
Telefon-Nr. 061 911 99 11 061 931 23 23 061 911 00 08
Neophytensack

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch den Menschen als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns gelangt sind oder ungewollt eingeschleppt wurden. Einige dieser Neophyten haben angefangen, sich in der Natur äusserst stark auszubreiten und durch üppigen Wuchs die einheimischen Pflanzen zu verdrängen - sie sind invasiv. Lässt man diese Entwicklung gewähren, hat dies langfristig tiefgreifende Folgen für die einheimische Artenvielfalt. Zum Problem geworden ist dies insbesondere im Wald, auf Magerwiesen und an den Fliessgewässern.

Um die unkontrollierte Ausbreitung von invasiven Neophyten zu bremsen, müssen diese vom Kanton, den Gemeinden und privaten Grundeigentümern eingedämmt werden. Damit es nicht zu ungewollten Verschleppung durch Samen, Blüten oder Früchten kommt, ist eine korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Dazu stellt der Kanton Basel-Landschaft den Gemeinden neu den Neophytensack zur Verfügung. Mit diesem können invasive Neophyten über den Hauskehricht entsorgt werden. Die Säcke können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung bezogen und via reguläre Kehrichabfuhr der Gemeinde entsorgt werden. Sie dürfen nicht via Grüngutsammlung entsorgt werden. Im Neophytensack dürfen ausschliesslich invasive Neophyten entsorgt werden, keine weiteren Abfälle oder Grüngut.

Informationen über invasive Neophyten, wie zum Beispiel Listen der relevanten Pflanzen, finden Sie unter www.neobiota.bl.ch in der Rubrik «Invasive Neophyten». Die Praxishilfe Neophyten sowie Neophytenflyer sind ebenfalls online verfügbar oder können als gedruckte Exemplare über neobiota@bl.ch bestellt werden.

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerflieder, Einjährigem Berufkraut, Goldrute, Kirschlorbeer und weiteren invasiven Neophyten!

Papier- und Kartonsammlung

Altpapier und Karton werden jeweils 4x im Jahr gesammelt. Die Sammeltage können dem Abfallkalender entnommen werden.

Papier und Karton bitte bis 07.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen.

Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!). Der Karton wird separat eingesammelt. Bitte legen Sie den Karton gefaltet und zusammengebunden, vom Altpapier getrennt, bereit.

Beschichtete Kartons (z.B. Tetrapack) gehören nicht in die Altkartonsammlung.

Kosten

Diese Dienstleistungen sind in der jährlichen Kehrichtgrundgebühr pro Haushalt enthalten.

Sonderabfälle

Sonderabfälle aus Privathaushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Medikamente oder Quecksilberthermometer sind problematisch für Mensch und Umwelt und müssen separat entsorgt und verwertet werden. Sie gehören nicht in den Kehrichtsack oder in die Kanalisation.

Sammelaktion

Alle zwei Jahre wird von der Gemeindeverwaltung Seltisberg eine Sammelaktion für Sonderabfälle organisiert. Die Termine werden im Abfallkalender sowie Amtsanzeiger publiziert.

Weitere Entsorgungsmöglichkeit

Rückgabe in den Verkaufsstellen

Hersteller & Handel sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Kleinere Mengen von z.B. Medikamenten können in Apotheken und Drogerien abgegeben werden.

Tierkadaver

In der Kadaversammelstelle Liestal können Tierkadaver bis maximal 25 Kg entsorgt werden. Schwerere Kadaver müssen über die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG entsorgt werden. 

Weitere Weisungen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte sowie wichtige Kontaktangaben sind an der Sammelstelle angeschlagen. 

Die Wasenmeister der Stadt Liestal lesen gechippte Tiere aus, die Chip-Nr. werden an eine Tierarztpraxis weitergeleitet, welche diese an die gesamtschweizerische Meldestelle weiteleiten. Diese informiert dann die Tierbesitzer.

Kontakt

Kadaversammelstelle Liestal
Rosenstrasse 2
4410 Liestal

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag        09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Dienstag      geschlossen
Mittwoch     09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag         09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Informationen

Aufruf zur Verstärkung der Sozialhilfebehörde

Engagieren Sie sich jetzt und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft in und um Seltisberg. Ihre Unterstützung ist von grosser Bedeutung. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau D. Hügli unter der Telefonnummer 079 481 82 51

Amtsblatt Baugesuche

Baugesuche Seltisberg