Der erste persönliche Kontakt mit der Gemeindeverwaltung ist in der Regel bei der Einwohnerkontrolle. Sie ist unter anderem zuständig für Neuanmeldungen. Von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Umzüge, Zivilstandsänderungen, Konfessionswechsel oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer/eines Einwohnerin/ers bearbeitet. Damit gewährleistet die Einwohnerkontrolle ein aktuelles Register über die Einwohner/-innen der Gemeinde Seltisberg. Diese Daten dienen als Grundlage für alle weiteren Bereiche der Gemeindeverwaltung.
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Ihrem Wegzug bei der Gemeinde Seltisberg erfolgen.
Im Kanton Basel-Landschaft können Sie den Wohnsitzwechsel neu elektronisch via eUmzug vornehmen.
Alternativ können Sie sich nach wie vor am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Folgende Unterlagen und Angaben sind bei einer persönlichen Abmeldung erforderlich:
Abmeldung Schweizer/-innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz
- Pass oder Identitätskarte (aller wegziehenden Personen)
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb der Schweiz
- Ausländerausweis im Original (aller wegziehenden Personen)
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
Abmeldung mit Wegzug ins Ausland
Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland wegziehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Anschliessend können Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.
- Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/-innen)
- Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
- Kontaktadresse in der Schweiz
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, bitten wir Sie persönlich vorbeizukommen.
Leisten Sie Militär- oder Zivilschutzdienst?
Militär- und Zivilschutzpflichtige haben sich zudem unter Vorlegen des Dienstbüchleins beim zuständigen Kreiskommando abzumelden.
Besitzen Sie ein Auto?
Vergessen Sie nicht, Ihre Adressänderung auch bei der Motorfahrzeugkontrolle BL zu melden, persönlich am Schalter der MFK oder direkt online.