Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter
Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Anmeldung/Abmeldung Ihres Hundes.
Registrierung Hundehalter/-in
Falls Sie vorher noch nie Hundehalterin oder Hundehalter waren, müssen wir Sie in der Hundedatenbank Amicus registrieren. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Vorname
- Name
- Strasse / Hausnummer
- PLZ / Ort
- Telefonnummer
- E-Mailadresse
Ihre Personen-ID können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder telefonisch beantragen.
Anmeldung des Hundes
Bitte melden Sie Ihren Hund innert 14 Tagen nach Erhalt bei der Einwohnerkontrolle an. Dazu benötigen wir den Heimtierausweis Ihres Hundes sowie die Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Abmeldung des Hundes
Melden Sie einen Besitzerwechsel, Wegzug oder Todesfall innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle, damit wir ihren Hund abmelden können.
Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto von Amicus ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit. Gerne können auch wir die Meldung in der AMICUS-Datenbank vornehmen. Dafür benötigen wir jedoch ebenfalls die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Amicus.
Gebühren
Die Hundegebühren werden jährlich durch die Gemeindeversammlung gutgeheissen.
pro Hund pro Jahr | 1. Hund | CHF 80.00 |
pro Hund pro Jahr | 2. und jeder weitere Hund | CHF 120.00 |
Landwirtschaft | 1. Hund | gratis |
Von dieser Gebühr sind gemäss § 9 des Hundereglements der Gemeinde Seltisberg ausgenommen:
- Diensthunde der Armee, der Polizei oder des Grenzwachkorps
- Blindenführhunde
- den ersten Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen
- Ausgebildete Rettungs- und Katastrophenhunde
- Hunde, die für Tierversuche gezüchtet und gehalten werden
- Geprüfte Schweisshunde, wenn sie zur Nachsuche eingesetzt werden
Falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie uns dies bitte, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung für die Hundegebühr erhalten.
Haftpflichtversicherung
Wir möchten Sie zusätzlich auf die Haftpflichtversicherung aufmerksam machen, welche obligatorisch ist. Sie muss die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.
Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten abdeckt, muss mindestens bis zum Betrag von 3 Mio. Franken je Unfallereignis für Personen-, Tiere- und Sachschäden aufkommen.
Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde
Bestimmte Hunderassen dürfen nur mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Als Gemeinde sind wir verpflichtet, die Halter von solchen Hunderassen dem Kantonstierarzt zu melden.
Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potentiell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden. Wer bereits einen solchen Hund besitzt oder sich neu angeschafft hat, muss der Gemeinde eine Kopie der Haltebewilligung einreichen.