Der Kindsschutz
Im Bereich des Kindsschutzes geht es darum, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Eine solche liegt vor, wenn die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sittlichen Entfaltung des Kindes vorauszusehen ist. Die Ursachen für eine Gefährdung können vielfältig sein. So kann diese bspw. auf Unerfahrenheit, Überforderung, Krankheit, Ortsabwesenheit, Gleichgültigkeit oder Fehlverhalten der Eltern oder in den Anlagen oder im Fehlverhalten des Kindes und der weiteren Umgebung liegen.
Das Erwachsenenschutzrecht
Im Erwachsenenschutzrecht geht es darum, das Wohl und den Schutz von Personen, die an einem Schwächezustand leiden (z.B. geistige Behinderung oder psychische Störung) sicherzustellen, falls ihre Interessen nicht anderweitig gewahrt sind.