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Wildtier und Jagdwesen

Schutz der Wildtiere vor Hunden und Hauskatzen

Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit

Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind vor allem Junge Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald, in Waldesnähe und in Heugraswiesen besonders gefährdet.
Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt und/ oder verbissen werden.

Auch verwilderte Hauskatzen können in der Natur vor allem bei Vögeln und Reptilien grossen Schaden anrichten.

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen d.h. auf angrenzenden Wiesen und Feldern.

Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Kantonale Jagdgesetz § 38 und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.

Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der Leine zu führen.

Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht erlegt werden.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.

Fuchs im Garten?

Im Frühling, wenn Füchse ihre Jungen zu versorgen haben, zieht es diese in die Siedlungen.
Die Futtersuche steht dann an erster Stelle, auch am Tag. Sobald die Jungfüchse älter sind und sich selbst versorgen können, wird das Phänomen wieder verschwinden.

Als Kulturfolger haben sich Füchse an Menschen gewöhnt und verlieren kurzzeitig ihre natürliche Scheu. Halten Sie genügend Abstand. Füchse sind nicht ungefährlich!

Massnahmen

Füttern sie grundsätzlich keine Wildtiere. Katzenfutter, Abfallsäcke mit essbarem und Essensreste ziehen Füchse und andere Wildtiere an.

Daher achten Sie bitte darauf, keine Lebensmittel auf den Kompost zu werfen und die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag ab 07:00 Uhr bereit zu stellen.

Wenn Füchse keine Nahrung in bewohntem Gebiet finden, ziehen sie sich von allein zurück.

Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Jagdaufseher / Wildhüter
Kontakt:

Thomas Schöpfer
Kirchstrasse 43
4416 Bubendorf

Telefon-Nr.:
Jagdgesellschaft Buechhalden
Kontakt:

Hans Bircher
Kilchweg 10
4411 Seltisberg

Telefon-Nr.:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag        09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Dienstag      14.00 - 16.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Mittwoch     09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
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