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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste politische Organ der Gemeinde (Legislative). Sie übt die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderates aus und fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide. Sie wird gebildet aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. 

Die Einwohnergemeindeversammlungen sind öffentlich und finden im Spätherbst für die Genehmigung des Budgets und im Frühjahr zur Genehmigung der Jahresrechnung statt. Der Gemeinderat kann bei Bedarf ausserordentliche Versammlungen einberufen.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird mindestens 10 Kalendertage vorher in alle Haushalte zugestellt sowie auf der Website der Gemeinde publiziert. 

Die Rechtsgrundlage findet sich in § 55 Abs. 1 des Gemeindegesetzes - SGS 180 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz).

Stimmberechtigt

An der Gemeindeversammlung teilnehmen und mitbestimmen dürfen die in Seltisberg niedergelassene Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, müssen aber im speziell gekennzeichneten Bereich Platz nehmen, da sie an den Abstimmungen und Wahlen nicht teilnehmen dürfen.

Aufgaben

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung finden sich in § 47 Abs. 1 des Gemeindegesetzes - SGS 180 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz).

Insbesondere sind dies:

  • Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen (z.B. Gemeindeordnung, Reglemente, etc.)
  • Beschluss über das Budget inkl. dem Steuerfuss sowie über die Nachtragskredite
  • Beschlussfassung über Sondervorlagen
  • Abschluss von Verträgen mit anderen Gemeinden
  • Genehmigung der Jahresrechnung 

Einladungen / Protokolle

Gemeindeversammlung vom 27. April 2021
Datum
27.04.2021
Absage Gemeindeversammlung vom 21. Dezember 2020
Datum
21.12.2020

Aufgrund unserer erneuten Covid-19 Risikobeurteilung in Bezug auf die steigenden Fallzahlen und den
vom Bundesrat angekündigten verschärften Massnahmen hat der Gemeinderat entschieden, die
Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Dezember 2020 zu verschieben.

Weitere Informationen entnehmen Sie in dem angefügten Dokument.

Gemeindeversammlung vom 26. November 2020
Datum
26.11.2020
Beschlussprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. April 2024

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag        09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Dienstag      14.00 - 16.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Mittwoch     09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 11.30 Uhr / NM geschlossen
Freitag         09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Amtsblatt Baugesuche

Baugesuche Seltisberg