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Wahlen & Abstimmungen

Zustellung der Stimmunterlagen

Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- bzw. 10 Tage vor Wahltermin das Abstimmungs- bzw. Wahlmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt.

Sobald Sie dieses erhalten haben, können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Wahlkuvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder bei der Gemeinde einwerfen.
 

Stimmabgabe aber wie?


 
Abstimmen wo?
Spätester Abgabetermin
Brieflich
Per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkastenbis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs- / Wahlsonntag um 10:00 Uhr
Persönlich an der Urne

Wahlbüro im Gemeindehaus

Abstimmungs-/ Wahlsonntag
von 10:00 - 11:00 Uhr



So stimmen Sie richtig ab

Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel eigenhändig und handschriftlich aus. Sie können Ihre Stimme brieflich im Voraus oder persönlich an der Urne abgeben.
 

Persönliche Stimmabgabe

Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden.
Das Wahlbüro ist am Abstimmungs- / Wahlsonntag von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
 

Briefliche Stimmabgabe

  • Denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Der Stimmrechtsausweis ist so in das Stimmkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse des Wahlbüros (Gemeindeverwaltung) sichtbar ist.
  • Bitte perforierte Stimmzettel mit mehreren Abstimmungsvorlagen nicht voneinander trennen, lassen Sie alles am Stück (erleichtert dem Wahlbüro die Arbeit).
  • Stimmzettel nicht kleiner falzen als bereits perforiert.
  • Das Antwortkuvert muss bis 10.00 Uhr am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlkuverts sind ungültig).
  • Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizer/-innen gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seltisberg
Liestalerstrasse 4
4411 Seltisberg

Telefon + 41 61 911 99 11
E-Mail   gemeinde@seltisberg.ch
Notfall-Telefon für Wasserversorgung +41 79 699 80 25

Öffnungszeiten

Montag        09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
Dienstag      geschlossen
Mittwoch     09.00 - 11.30 Uhr / 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag         09.00 - 11.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar)
 

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Informationen

Aufruf zur Verstärkung der Sozialhilfebehörde

Engagieren Sie sich jetzt und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft in und um Seltisberg. Ihre Unterstützung ist von grosser Bedeutung. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau D. Hügli unter der Telefonnummer 079 481 82 51

Amtsblatt Baugesuche

Baugesuche Seltisberg