Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kreiskommando BL ist verantwortlich für das Kontrollwesen der Wehr- und Schutzdienstpflichtigen, die Orientierung der Stellungspflichtigen, die Entlassung aus der Wehrpflicht sowie für den Einzug der Wehrpflichtersatzabgabe und den Betrieb der Kaserne.
Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ausbildung der Mannschaft und des Kaders des Zivilschutzes, die Ausbildung der Angehörigen der zivilen Führungsstäbe sowie die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Kantonalen Schadenwehr für ABC-Ereignisse, der Ölwehr Basel-Landschaft, des Kantonalen Krisenstabes und des Schadenplatzkommandos.
Ebenso sind die wirtschaftliche Landesversorgung und der Kulturgüterschutz zwei weitere der Dienststelle übertragene Aufgaben.
Schiessplatz Seltisberg
Die Schweizer Armee bemüht sich, wo immer möglich ihre Waffenplätze für eine zivile Nutzung zugänglich zu machen. An erster Stelle steht aber die Nutzung durch die Truppe. Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, jegliches Betreten und Befahren ist verboten.
In freien Zeiten und an Wochenenden kann die Bevölkerung gewisse Teile zu definierten Zeiten für Freizeitaktivitäten nutzen. Dabei gilt der Grundsatz eines «Miteinander – Nebeneinander», was in der Regel in entsprechenden Benutzerordnungen festgelegt wird. Wichtig ist dabei, dass sich die Freizeitsportler, Hundeliebhaber, Reiter oder auch Spaziergänger an die bestehenden und kommunizierten Regeln halten.