Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Der Tod kommt oft überraschend und stellt die Familienangehörigen und Bekannten vor nicht alltägliche Probleme und Fragen.
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Anliegen zur Verfügung.
Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass mit dem Formular Bestattungsanordnung / Bestattungswunsch die Möglichkeit besteht, vorsorgliche Angaben für den Todesfall zu hinterlegen. Das Formular können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen oder mit unten stehendem Formular an die Abteilung Bestattungswesen richten.
Was tun bei einem Todesfall?
Todesfall zu Hause
Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, muss zuerst ein Arzt aufgeboten werden. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Wenn die verstorbene Person in Seltisberg wohnhaft war und in Seltisberg gestorben ist, können Sie mit der Todesbescheinigung sowie mit dem Familienbüchlein der verstorbenen Person (wenn vorhanden) den Tod auf der Gemeindeverwaltung melden.
Todesfall im Spital oder in einem Heim
Erfolgt der Todesfall in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt dem Zivilstandsamt weitergeleitet.
Todesfall infolge Unfall, Suizid oder Delikt
In diesem Fall ist zwingend neben dem Arzt auch die Polizei zu benachrichtigen.
Meldung bei der Gemeindeverwaltung
Bei einem Todesfall ist so bald als möglich (innert 2 Tagen) die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen. Die nahestehenden Angehörigen oder Beauftragten müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- ärztliche Todesbescheinigung (sofern Todesfall zu Hause eingetreten im Original, sonst Kopie)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich noch der Ausländerausweis und der Reisepass
Grabarten
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Seltisberg stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Normalgräber (Erdbestattungen)
- Urnengräber (Erd-Urnengrab oder Wand-Urnengrab)
- Gemeinschaftsgrab
Gebühren / Kosten
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Seltisberg ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet. Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
- die Kremationskosten (ohne Transporte)
- die Beisetzung der verstorbenen Person
- die Bereitstellung eines Erd- oder Urnengrabes
- die amtlichen Bekanntmachungen
- alle Verrichtungen des Bestattungsbeamten und des Totengräbers
Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Seltisberg folgende Kosten entstehen:
- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Sarg / Leichengewand
- Metallschild Gemeinschaftsgrab oder Wand-Urnengrab
- Grabmalkosten (Grabstein)
- ein hölzernes Grabkreuz mit dem Namen der verstorbenen Person (nur bei Erdgrab oder Erd-Urnengrab)
- Grabunterhalt
Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.
Weitere Bestimmungen sind im Bestattungs- und Friedhofreglement festgehalten.
Die Gemeindeverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.