Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan (Exekutive) der Gemeinde. Er besteht aus fünf in der Gemeinde niedergelassenen Mitgliedern welche vom Volk für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. (1. Juli 2020 – 30. Juni 2024)
Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und wird durch den/die Gemeindepräsident/in und den/die Gemeindeverwalter/in vertreten. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu seiner ordentlichen Sitzung.
Der/die Gemeindepräsident/in leitet die Sitzungen des Gemeinderats und hat den Stichentscheid.
Folgende Mitglieder gehören während der Amtsperiode 1. Juli 2024 – 30. Juni 2028 dem Gemeinderat Seltisberg an: