Der Kanton Basel-Landschaft hebt per Freitag, 6. November 2026, um 12.00 Uhr die letzten noch bestehenden Einschränkungen für Fliessgewässer auf.
Die Niederschläge der vergangenen Wochen und die kühleren Temperaturen haben die Situation in den Bächen und Flüssen deutlich verbessert. Die meisten Fliessgewässer führen wieder ausreichend Wasser, sodass die vorgeschriebenen Mindestwassermengen mehrheitlich erreicht werden.
Damit werden folgende Verbote aufgehoben:
- Das generelle Wasserentnahmeverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft.
- Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton (mit Ausnahme des Rheins und der Birs, für die dieses Verbot nicht galt).
Für bewilligte Wasserentnahmen gelten weiterhin die Restwasserbestimmungen gemäss der jeweiligen Bewilligung.
Mit diesem Entscheid sind sämtliche im Zusammenhang mit der Trockenheit angeordneten Verbote aufgehoben.


